Epoxidharz ist ein unglaublich vielseitiger Werkstoff für zahlreiche Anwendungen. Und da die Einsatzvielfalt sehr groß ist, ist die Anforderung an das Harz immer auch individuell. Es gilt: Epoxidharz ist nicht gleich Epoxidharz. Bei einigen wenigen Harzen ist ein Kontakt mit Lebensmitteln möglich und unbedenklich, bei der überwiegenden Mehrzahl der Harze aber leider NICHT.
Epoxidharze die z.B. auch für Fußböden eingesetzt werden oder für Klebeanwendungen und Abdichtungen im industriellen Bereich sind oft wegen der besonderen Anforderungen an Abrieb oder Beständigkeit gegenüber Ölen und Laugen nicht unbedenklich bei Kontakt mit Lebensmitteln. Es gilt daher vorab zu prüfen ob Ihr Harz für Ihr Vorhaben das Richtige ist.
Prüfgrundlage für einen lebensmittelechten Gegenstand ist § 31 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Ein nach diesen Richtlinien geprüftes Epoxidharz erfüllt die gültigen Normen und Gesetze, die für den Einsatz von Materialien in Gebrauchsgegenständen vorausgesetzt werden. Es ist FDA-konform und erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung der EU NR. 10.2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Solche Epoxidharze kommen zum Beispiel in Sensoren bei der Lebensmittelherstellung zum Einsatz und damit in direkten Kontakt mit Lebensmitteln.
Weitere Anforderungen sind hier zudem zumeist eine gewisse Temperaturbeständigkeit sowie eine Beständigkeit gegen übliche Reinigungsmittel.
Die Prüfungen sind gegliedert in
Leider stoßen wir immer wieder auf falsche Aussagen, in denen ausgehärtete Harze pauschal als völlig unbedenklich beim Kontakt mit Lebensmitteln dargestellt werden. Zum Wohle Ihrer Gesundheit sollten Sie sich auf derartige Aussagen nicht verlassen.
Auch ein Frühstücksbrett steht mit einem Marmeladenbrot in direktem Kontakt. Anschließend in der Spülmaschine kann sich das Produkt ggf. negativ verändern. Aber auch am nächsten Morgen müssen die Voraussetzungen für einen unbedenklichen Gebrauch erneut erfüllt werden. Ein erfolgreich geprüftes Harz erfüllt diese Vorgaben.
Ein Produkt oder System bei dem lediglich eine Schadstoffanalyse gemäß der Verordnung EG 1935/2004 oder EG 2023/2006 durchgeführt wurde ist nicht alleine deshalb für den Einsatz in Bedarfsgegenständen geeignet. Diese Vorprüfungen sind nur einer von vielen Bestandteilen der späteren Zulassungsprüfung.
Geprüft wird auch ob ein Unternehmen fortlaufend seine Rohstoffeingänge überwachen kann, um entsprechende Verordnungen und Auflagen zu erfüllen. Nur so können dauerhaft die Qualität und damit die Eignung gesichert werden. Hersteller von lebensmittelechten Epoxidharzen sind in der Regeln nach DIN ISO 9001 Zertifiziert und prüfen und garantieren die Qualität und Reinheit nicht nur für ein Produkt sondern generell für alle Produktions- und Qualitätsbereiche.
Es wird IMMER ein System, also ein Epoxidharz kombiniert mit einem Epoxidharzhärter geprüft. Ein Zertifikat gilt daher ausschließlich für diese spezielle Kombination. Eine Kombination z.B. mit einem anderen Härter benötigt ein eigenes Prüfverfahren.
Unsere Lebensmittel kommen vor dem Verzehr oft mit vielen Materialien und Gegenständen in Kontakt. Dies passiert oft bereits bei der Herstellung, Verarbeitung und Lagerung bis hin zur Zubereitung und dem Servieren. Solche Bedarfsgegenstände und Materialien werden als Food Contact Materials (FCMs) bezeichnet.
Genau diese Gegenstände, die mit Lebensmitteln in direkten oder indirekten Kontakt stehen, dürfen bei entsprechend normaler oder vorhersehbarer Verwendung keine Bestandteile oder Schadstoffe auf das Lebensmittel übertragen.
Dies sind zum Beispiel:
Eine Zulassung für Lebensmittelkontakt bestätigt jedoch noch nicht, dass das Produkt auch als
verwendet werden kann.
Jeder Bereich muss separat geprüft sein. Beständigkeit gegenüber Reinigungsmitteln zum Beispiel in Metzgereibetrieben oder bei beschichteten Lebensmitteltanks ist zu prüfen. Bei Kinderspielzeug muss zum Beispiel ein ausführlicher Speicheltest durchgeführt werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass das Mischverhältnis Epoxidharz zu –härter vom Endanwender absolut exakt einzuhalten ist. Es sind in jedem Fall die Verarbeitungshinweise und weitere Details, wie z.B. die Aushärtetemperatur sowie die Zeitspanne bis zur Endfestigkeit zu beachten. Nur dann ist ein bedenkenloser Einsatz garantiert.
Beispielsweise ist ein Produkt oder System noch nicht geeignet, wenn nur einen Schadstoffanalyse gemacht wird gemäß der Verordnung EG 1935/2004 oder EG 2023/2006. Diese Vorprüfungen sind entscheidend für eine später Zulassung und nur ein Bestandteil.
Ebenso wird vorausgesetzt, dass der Harzhersteller ständig Rohstoffeingänge überwachen kann, um entsprechende Verordnungen und Auflagen zu erfüllen. Nur so kann dauerhaft die Qualität und damit die Eignung gesichert werden. Es gibt hierzu ein Zertifikat mit welchen nur der einzelne Bereich geprüft wird. Hersteller von solchen Harzes sind in der Regeln nach DIN ISO 9001 Zertifiziert und sichern so die Qualität nicht nur für ein Produkt sondern generell für alle Produktions- und Qualitätsbereiche ab.
Somit bieten wir in unserer WOOD RESIN und WAFE RESIN Produktlinie ausschließlich Harzsysteme und Zubehör an, die per Hand und unter üblichen Gegebenheiten beim Endkunden verarbeitet werden können. Es gilt dennoch, dass ein geeigneter persönlicher Schutz erforderlich ist und ausdrücklich empfohlen wird. Dazu gehören Nitril – Einmalhandschuhe für die Vermeidung von Hautkontakt, eine Schutzbrille und ggf. eine Atemschutzmaske, wenn keine ausreichende Belüftung hergestellt werden kann.
Natürlich gibt es auch GIFTIGE Epoxidharze auf dem Markt. Solche Produkte sollten jedoch nicht an Privatkunden verkauft werden. Leider ist es aber so, dass oft eigentlich giftige oder ätzende Produkte (vor allem aus dem Ausland) nicht richtig deklariert sind.
Als bedenklich sind zum Beispiel folgende Stoffe einzustufen (zumeist im Härter enthalten) und sollten gemieden werden:
Phenole oder Karbolsäure:
Diese Stoffe können bei Hautkontakt Reizungen oder sogar chemische Verbrennungen verursachen. In Epoxidharz für Privatkunden hat es nach ECHA seit 2019 nichts mehr zu suchen.
Epichlorhydrin oder Diglycidylether:
Diese Stoffe sind bekannt für eine mögliche potenzielle Krebs Erzeugung. Sie sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit Warnhinweisen (H-Sätzen) zu versehen und nicht im offenen Verkauf erhältlich. Vor allem bei Hautkontakt wirken diese Stoffe auch noch nach Wochen oder Monaten hochallergen
Wichtige Hinweise zur Arbeitssicherheit die für alle unsere Epoxidharze gelten:
Vermeiden Sie direkten Hautkontakt bei allen Harzsystemen
Während der ersten Phase der Verarbeitung entstehen kaum bedenkliche Dämpfe und Emissionen, aber bei der Aushärtung kann das je nach verwendetem Harz durchaus der Fall sein.
Je nach verarbeiteter Menge sind diese Emissionen bei unseren Harzen sehr gering. Oft reicht es für eine gute Belüftung zu sorgen und den Raum zu verlassen.
Einweghandschuhe sind nicht gleich Einweghandschuhe. Achten Sie auf eine gute Nitril Qualität und die Schutzklasse II.
Tragen Sie ggf. zusätzlich eine Schutzbrille, um sich vor Spritzern zu schützen.
Im ausgehärteten Zustand ist Epoxidharz nicht umweltschädlich oder gesundheitsgefährdend.
Vorsicht ist aber beim Schleifen geboten: Der Schleifstaub ist sehr lungengängig und gesundheitsschädlich. Tragen Sie also vor allem beim Schleifen eine geeignete Maske oder sorgen Sie für eine gute Absaugung und Belüftung.
Gesetzliche Grundlagen bzw. Voraussetungen:
Außerdem:
Es gibt noch weitere europäische Rechtsgrundlagen die zu beachten sind und von der Kommission für Lebensmittelsicherheit und Chemische Sicherheit (EFSA) als verbindliche Regeln für Unternehmer gelten.